Was macht ein Schornsteinfeger?
Brandschutz ist eine der originärsten Aufgaben des Schornsteinfegerhandwerks. Mit Einführung einer flächendeckenden Überprüfung und Reinigung von Feuerungsanlagen verringerte sich die Brandgefahr deutlich. Nicht umsonst heißt es schon seit dem Mittelalter: Schornsteinfeger bringen Glück!
Nie war Heizen so unkompliziert. Darüber vergisst man schnell, dass Sicherheit kein Selbstläufer ist. Durch regelmäßige Überprüfungen und CO-Messungen sorgt das Schornsteinfegerhandwerk für ein hohes Sicherheitsniveau in 30 Millionen Privathaushalten.
Seit Einführung der Messungen nach 1. BImSchV in den 1970er Jahren konnten die schädlichen Emissionen um 80 % reduziert werden. Regelmäßig kontrollieren Schornsteinfegerinnen und Schornsteinfeger, ob rund 33 Millionen Wärmeerzeuger emissionsarm, umweltschonend und effizient heizen. Das schont die Umwelt und senkt die Heizkosten.
Ob beim Neubau oder bei der Renovierung: Mit über 11.000 Energieberaterinnen und Energieberatern zeigt Ihnen das Schornsteinfegerhandwerk, wie Sie Energie sparen können, und berät Sie zu staatlichen Fördermaßnahmen.
Jahre Erfahrung
Über uns
Hier ein kleiner Text über dich bzw. über den Betrieb.
Unser Bezirk umfasst die folgenden Ortschaften und Straßen:
Edelzell, Engelhelms, Fulda (Im Sack, xxx), Harmerz, Istergiesel, Niederrode, Pilgerzell, Zell
In unserem Bezirk sind wir für die hoheitlichen Tätigkeiten zuständig.
Für freie Tätigkeiten können Sie jederzeit einen qualifizierten Schornsteinfeger Ihrer Wahl beauftragen.
Hoheitliche Tätigkeiten übernehmen ausschließlich bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger
als staatlich beliehene Unternehmer in ihren Bezirken.
Für freie Tätigkeiten können Sie jederzeit einen qualifizierten Schornsteinfeger Ihrer Wahl beauftragen.
Dienstleistungen & Service
Information
Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) ist im Juli 2026 in Kraft getreten.
Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz entscheiden Eigentümerinnen und Eigentümer selbst, welche Heizung sie einbauen.
Die Bundesregierung fördert weiterhin klimafreundliche Heizungen.
Team
Bezirksschornsteinfeger
Schornsteinfegermeister
Schornsteinfegermeister
Auszubildender
Bewertungen
Faq
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen. Sollten wir Ihre Frage nicht beantworten können, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren.
Wie oft und in welchen Abständen der Schornsteinfeger zu Ihnen kommt und dafür beauftragt werden muss, können Sie in Ihrem Feuerstättenbescheid nachlesen. In diesem Dokument sind alle für Ihre Anlagen gesetzlich vorgeschriebenen Arbeiten und Fristen aufgeführt.
Bitte beachten Sie: Es zählen die individuellen Gegebenheiten vor Ort. Arbeiten und Intervalle können von Gebäude zu Gebäude sowie von Anlage zu Anlage unterschiedlich sein.
Hierzu zählen die Feuerstättenschau, Ausstellung bzw. Änderung des Feuerstättenbescheides, Führen des Kehrbuchs und Bauabnahmen nach Landesrecht. Diese Aufgaben übernehmen ausschließlich bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerinnen und Bezirksschornsteinfeger als staatlich beliehene Unternehmerinnen und Unternehmer in ihren Bezirken.
Für die hoheitlichen Tätigkeiten gelten weiterhin bundesweit einheitliche Gebühren, die in der Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) festgelegt sind.
Für freie Tätigkeiten können Sie jederzeit einen qualifizierten Schornsteinfeger Ihrer Wahl beauftragen.
Tätigkeiten wie das Messen, Reinigen und Überprüfen nach KÜO bzw. 1. BImSchV zählen zu den freien, privatwirtschaftlichen Dienstleistungen eines Schornsteinfegerbetriebes. Diese Aufgaben kann jeder entsprechend qualifizierte Schornsteinfegerbetrieb anbieten. Die Leistungen unterliegen keiner Gebührenordnung, sondern der Preisgestaltung im freien Wettbewerb. Für welche freien Tätigkeiten eine Schornsteinfegerin oder ein Schornsteinfeger jeweils bauftragt werden muss, ist im Feuerstättenbescheid festgesetzt.
Die Feuerstättenschau findet zweimal innerhalb von sieben Jahren statt. Dabei überprüft die bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin bzw. der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger alle Feuerungsanlagen eines Gebäudes sowie gegebenenfalls die Lüftungs- und Dunstabzugsanlagen. Ziel ist es, deren Betriebs- und Brandsicherheit sicherzustellen.
Der Feuerstättenbescheid ist ein offzielles Dokument, das als Verwaltungsakt gilt. Darin sind alle Schornsteinfegerarbeiten aufgelistet, die gesetzlich an Ihren Feuerungsanlagen vorgeschrieben sind und für die Sie eine Schornsteinfegerin bzw. einen Schornsteinfeger beauftragen müssen. Dazu zählen Messungen, Überprüfungen und Reinigungen, zum Beispiel an Gas- und Ölheizungsanlagen, Heizungsanlagen für feste Brennstoffe einschließlich ihrer Abgasanlage, an Schornsteinen für Kamin- und Kachelöfen, offenen Kaminen und anderen Öfen für feste Brennstoffe. Darüber hinaus werden in einigen Bundesländern auch Lüftungsanlagen im Rahmen der vorgeschriebenen Prüfungen kontrolliert.
Ein Energieausweis ist die verbriefte Verbrauchsangabe Ihres Gebäudes.
Jeder kennt den ungefähren Durchschnitts-Verbrauch seines Pkw, doch kaum jemand den seines Eigenheims. In der Energieeinspar-Verordnung (EnEV) sind die Anforderungen rund um den Energieausweis festgelegt.
Wenn Sie einen Energieausweis benötigen, können Sie uns Ihre Daten HIER unkompliziert online mitteilen..
Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks
Mit seiner aktuellen Kampagne möchten der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks zeigen, wie sehr es sich in den letzten Jahrzehnten verändert hat. Es hat sich von einem traditionellen Handwerksberuf zu einem modernen Dienstleister mit Angeboten in den Bereichen Brand-, Klima- und Umweltschutz, Energieberatung und Energieeffizienz entwickelt.
Christoph Reichelt
Engelhelmser Straße 14
36043 Fulda
Telefon: 0661 45482
E-Mail: info@reichelt-schornsteinfeger.de
URL: reichelt-schornsteinfeger.de
Inhaltlich Verantwortlicher: Christoph Reichelt
Gesetzliche Berufsbezeichnung: Schornsteinfegermeister (verliehen in der Bundesrepublik Deutschland)
Zuständige Handwerkskammer
Handwerkskammer Kassel
Scheidemannplatz 2, 34117 Kassel
hwk-kassel.de
Rollennummer: ???
Zuständige Aufsichtsbehörden
Landkreis Fulda
Wörthstraße 15, 36037 Fulda
landkreis-fulda.de
Regierungspräsidium Kassel
Am Alten Stadtschloss 1, 34117 Kassel
rp-kassel.hessen.de
Berufsrechtliche Regelungen
Gesetz über das Berufsrecht und die Versorgung im Schornsteinfegerhandwerk
(Schornsteinfeger-Handwerksgesetz – SchfHwG) -> Link
Handwerksordnung (HwO) -> Link
Verbraucherstreitbeilegung
Wir werden nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes teilnehmen und sind dazu auch nicht verpflichtet.
Gestaltung, Programmierung und Webdesign:
fuldadesign | Michael Schneider
Am Riedrain 8
36093 Künzell
Telefon: 0661 9428666
E-Mail: mail@fuldadesign.de
Internet: fuldadesign.de
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die neue und schöne Dienst-leistungs-gewerbehauptdarstellervereinigung
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